Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Immobilienmakler MLB Immobilien, Maximilian L. Bonauer (im Folgenden „Makler“) und dem Kunden (Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter). Sie gelten für alle Dienstleistungen, die der Makler im Rahmen seiner Tätigkeit als Vermittler von Immobilien anbietet.
2. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Dienstleistungen des Maklers annimmt. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschehen, etwa wenn der Kunde ein vom Makler nachgewiesenes Objekt besichtigt oder Verhandlungen über den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags führt.
3. Leistungen des Maklers
Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags über Immobilien. Dies umfasst insbesondere:
– Nachweis geeigneter Kauf- oder Mietinteressenten,
– Unterstützung bei der Durchführung von Besichtigungen,
– Vorbereitung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen,
– Beratung und Betreuung während des gesamten Vermittlungsprozesses.
4. Provision
(1) Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sobald durch die Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit des Maklers ein rechtswirksamer Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) zwischen den Parteien zustande kommt.
(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Maklervertrag oder Exposé genannten Sätzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision:
– bei Kaufverträgen: 3,57% inkl. MwSt. des Kaufpreises,
(3) Die Provision ist fällig mit dem Abschluss des Hauptvertrags und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
5. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig zu sein, sofern keine Interessenkonflikte bestehen.
6. Haftung des Maklers
(1) Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von ihm weitergegebenen Informationen, insbesondere der Angaben über das zu vermittelnde Objekt, sofern diese Informationen vom Verkäufer, Vermieter oder einem Dritten bereitgestellt wurden.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn ein von ihm nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt anderweitig veräußert oder vermietet wurde. Sollte der Kunde gegen diese Pflicht verstoßen, behält sich der Makler vor, Schadensersatz zu verlangen.
8. Vorkenntnis des Kunden
Falls der Kunde bereits Kenntnis von einem durch den Makler nachgewiesenen oder angebotenen Objekt hat, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass der Makler das Objekt nachgewiesen oder vermittelt hat.
9. Rücktritt und Kündigung
(1) Der Kunde hat das Recht, den Maklervertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen des Maklers bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Makler ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere bei Nichtzahlung der Provision.
10. Datenschutz
Der Makler verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO) zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzrichtlinie des Maklers.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand der Sitz des Maklers
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.